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AGB & Rücktrittsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand: August 2026

Vor dem Livegang prüfen: Diese Bedingungen bilden den im Anfrageformular hinterlegten Preis- und Ablaufstand ab. Sie sind vor der Verwendung im Echtbetrieb anwaltlich zu prüfen – insbesondere Vertrags­schluss, Rücktrittsrecht und Haftungsregelungen.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Aufträge zur Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Erdwespennestern, die über wespenalarm.at an die REAL FACILITY Gebäudeservice GmbH erteilt werden. Umsiedlungen von Nestern werden nicht angeboten.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Das Absenden des Formulars ist eine unverbindliche Anfrage und noch keine Buchung. Der Vertrag kommt erst mit unserer Bestätigung des Termins (telefonisch oder per E-Mail) zustande.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive 20 % Umsatzsteuer.

Der Gesamtbetrag wird im Anfrageformular vor dem Absenden angezeigt und in der Bestätigung wiederholt.

Der im Formular angezeigte Betrag ist der voraussichtliche Preis auf Basis Ihrer Angaben. Ergibt sich vor Ort ein abweichender Aufwand (etwa mehr Nester, Arbeiten über sechs Meter Höhe oder eine notwendige Demontage), wird dies vor Beginn der Arbeiten besprochen und gesondert vereinbart.

4. Termine und Einsatzzeiten

Einsätze finden ausschließlich an Werktagen zwischen 06:00 und 15:00 Uhr statt. Ein Wochenend-, Feiertags- oder Nachtdienst wird nicht angeboten. Standardtermine liegen in der Regel zwei bis vier Werktage nach der Bestätigung. Anfragen, die außerhalb der Einsatzzeiten einlangen, werden für den nächsten Werktag eingeplant.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung. Die Rechnung wird nach dem Einsatz per E-Mail übermittelt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Eine Vorauszahlung wird nicht verlangt.

6. Absage eines Termins

Ein vereinbarter Termin kann bis drei Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn kostenlos abgesagt werden – per E-Mail oder telefonisch.

Bei einer späteren Absage sowie dann, wenn der Einsatz aus Gründen in Ihrer Sphäre nicht durchgeführt werden kann (etwa weil niemand angetroffen wird oder der Zugang zum Nest nicht möglich ist), verrechnen wir eine Mindestpauschale von 116,10 € brutto für Anfahrt und reservierte Arbeitszeit. Das entspricht der Grundpauschale von 129 € abzüglich 10 %.

Das gesetzliche Rücktrittsrecht nach Punkt 7 bleibt davon unberührt.

7. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Als Verbraucher können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Für den Rücktritt genügt eine formlose Erklärung an hilfe@wespenalarm.at oder telefonisch unter 02243 28060.

Vorzeitiger Leistungsbeginn und Erlöschen des Rücktrittsrechts

Ein Wespen- oder Hornissennest lässt sich nicht 14 Tage lang aussitzen. Damit wir kurzfristig kommen können, bestätigen Sie im Anfrageformular ausdrücklich, dass wir mit der Leistung schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen sollen. Ihr Rücktrittsrecht erlischt dadurch mit der vollständigen Erfüllung des Vertrages (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Ohne diese Erklärung kann kein Termin innerhalb der Rücktrittsfrist vergeben werden.

Treten Sie während der laufenden Frist – also vor vollständiger Erfüllung – zurück, ist der bis dahin erbrachte Leistungsanteil anteilig zu vergüten (§ 16 FAGG).

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Kehren Wespen innerhalb von vier Wochen nach dem Einsatz an dieselbe Stelle zurück, bessern wir kostenlos nach. Ausgenommen sind Neubesiedlungen an anderen Stellen des Objekts.

9. Hornissen, Wildbienen und Artenschutz

Hornissen (Vespa crabro) sind in der NÖ Artenschutzverordnung nicht gelistet und daher in Niederösterreich nicht geschützt. Hornissennester werden von uns entfernt, wenn von ihnen eine Gefahr oder erhebliche Beeinträchtigung ausgeht. Geht keine Gefahr aus, empfehlen wir, das Nest bis zum natürlichen Absterben des Volkes im Herbst zu belassen, und beraten Sie entsprechend.

Bienen und Hummeln werden von uns weder bekämpft noch umgesiedelt. Aufträge, die Bienen- oder Hummelvölker betreffen, werden nicht übernommen; stellt sich das erst vor Ort heraus, wird der Einsatz abgebrochen und lediglich die Anfahrt gemäß Punkt 6 verrechnet.

Der Schutzstatus ist Landessache und kann je nach Bundesland abweichen. Im Einzelfall geltende naturschutzrechtliche Vorgaben werden vor Beginn der Arbeiten geprüft.

10. Barrierefreie Bestellung

Angaben dazu, wie diese Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes erfüllt, finden Sie in der Erklärung zur Barrierefreiheit. Der Auftrag kann alternativ telefonisch erteilt werden.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Für Verbraucher bleiben die zwingenden Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts sowie die Zuständigkeitsregeln des § 14 KSchG unberührt.