Erklärung zur Barrierefreiheit
Nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) · Stand: 5. August 2026
Die REAL FACILITY Gebäudeservice GmbH ist bemüht, diese Website und die darüber angebotene Dienstleistung im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG, in Kraft seit 28. Juni 2025) barrierefrei zugänglich zu machen.
Angewandte Norm
Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie die harmonisierte Norm EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Einzelne Punkte sind unten unter „Bekannte Einschränkungen“ aufgeführt.
Wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt
- Der gesamte Bestellvorgang ist ohne Maus allein mit der Tastatur bedienbar; der Fokus ist jederzeit sichtbar.
- Alle Eingabefelder und Auswahlkarten sind beschriftet und werden Screenreadern korrekt angesagt; Pflichtfelder sind als solche ausgezeichnet.
- Fehlermeldungen werden als Textmeldung ausgegeben, dem betroffenen Feld zugeordnet und über eine Live-Region angesagt – nicht allein über Farbe.
- Der Textkontrast beträgt mindestens 4,5:1, Bedienelemente sind mindestens 44 × 44 Pixel groß.
- Die Seite ist bis 200 % Textzoom und auf schmalen Bildschirmen ohne Funktions- oder Inhaltsverlust nutzbar.
- Informationen sind nie allein durch Farbe oder Form vermittelt; Bilder haben Alternativtexte, rein dekorative Grafiken und Symbole sind für Screenreader ausgeblendet.
- Die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ wird respektiert; es gibt keine automatisch startenden Inhalte, kein Blinken und keine Zeitbegrenzung.
- Rechtstexte liegen als eigene, dauerhaft erreichbare Seiten vor und funktionieren auch ohne JavaScript.
- Der Auftrag kann jederzeit alternativ telefonisch erteilt werden.
Bekannte Einschränkungen
- Beispielbilder zur Nestauswahl: Dieser Schritt ist visuell aufgebaut. Wer die Bilder nicht auswerten kann, wählt „Ich weiß es nicht“ und beschreibt das Nest im Notizfeld – die Anfrage ist vollständig möglich.
- Emoji-Symbole werden in einzelnen Auswahlkarten als schmückende Ergänzung zur Beschriftung verwendet und sind für Screenreader ausgeblendet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 5. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung der Website durch die Entwicklung anhand der WCAG 2.1 AA. Eine externe Prüfung hat bisher nicht stattgefunden.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich – wir antworten innerhalb von fünf Werktagen:
hilfe@wespenalarm.at
Telefon: 02243 28060 (werktags 06:00 – 15:00 Uhr)
Post: REAL FACILITY Gebäudeservice GmbH, Bauhofstraße 9, 3423 St. Andrä-Wördern
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese prüft den Hinweis und informiert Sie innerhalb von acht Wochen schriftlich in einem barrierefreien Format, ob ein Verfahren eingeleitet wird:
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Abteilung OÖ6 – Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit
Gruberstraße 63, 4021 Linz
marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at